Seit 01.01.2021 gelten neue, zusätzliche Regelungen für die Lieferdokumente von Zement und Beton.
Grund hierfür ist die Einführung von UFI-Codes nach Artikel 45 der europäischen CLP-Verordnung. CLP (Classification, Labeling, Packaging) steht für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung und regelt den Umgang von gefährlichen Stoffen und Gemischen, die in der Europäischen Union gehandelt werden. Ziel ist es, mit dieser Verordnung einheitliche Mitteilungsvorschriften für diese Produkte in Europa zu schaffen.
Dazu wurden nun UFI-Codes (Unique Formula Identifier) eingeführt. Durch einen 16-stelligen alphanumerischen Code wurde ein einheitlicher Rezepturidentifikator entwickelt, der Produkte in Europa eindeutig identifizierbar macht. Dies soll einer besseren und einheitlichen Vorgehensweise bei einem ärztlichen Notfall dienen.
Das Prinzip beruht darauf, dass die Sicherheitsdatenblätter mit den UFI-Codes aller gefährlichen Produkte und Gemische europaweit den Giftnotrufzentralen in einer Datenbank zur Verfügung stehen. Im Falle eines Notrufs gibt der Arzt dem Giftinformationszentrum den UFI-Code des Produktes an und erhält die entsprechenden Hinweise und Informationen für die medizinische Notversorgung des Patienten.
UFI-Codierung für Zement
In Anlehnung an die CLP-Verordnung soll je ein UFI-Code für ein Gemisch oder eine Zusammensetzung verwendet werden. Laut unserer Zementnorm EN 197-1 gibt es 27 unterschiedliche Zementarten mit unterschiedlichen Festigkeiten und von vielen verschiedenen Herstellern. Dies hätte zur Folge, dass es sehr viel mehr als 27 unterschiedliche UFI-Codes geben würde.
Aus diesem Grund hat man sich darauf geeinigt, dass für Zement nur 20 unterschiedliche UFI-Codes verwendet werden. Dazu wurden die Zemente in Gruppen mit gleichen Hauptbestandteilen zusammengefasst. Zum Beispiel werden Hochofenzemente CEM III/A, CEM III/B und Portlandkompositzemente CEM II/A-S oder CEM II/B-S mit dem identischen UFI-Code beschrieben.
Der UFI-Code für einen Portlandzement CEM I ist unabhängig von der Festigkeitsklasse beispielsweise folgender: 5S10-Y05U-900A–XNYN
Dieser Code ist in Europa für alle Portlandzemente, unabhängig von der Festigkeitsklasse und Herkunft, gleich. Das bedeutet, alle Hersteller verwenden in Europa denselben UFI-Code für das gleiche Produkt.
Seit dem 01.01.2021 muss der Hersteller diesen UFI-Code nun auf den Lieferdokumenten aufbringen. Das heißt, im Sicherheitsdatenblatt erfolgt der Hinweis unter Punkt 1.1 beim Produktidentifikator. Daraufhin meldet der Hersteller seine UFI-Codes mit dem Sicherheitsdatenblatt in einer zentralen europäischen Datenbank an.
Zusätzlich wird der UFI-Code im Liefertext auf dem Lieferschein für „losen Zement“ eingefügt, auf der Sackware erfolgt der Aufdruck des UFI-Codes neben den Piktogrammen bei den allgemeinen Gefahrenhinweisen.
Die genauen Regelungen und Anforderungen an die UFI-Codierung wurden leider erst im November 2020 durch die EU-Kommission verabschiedet und den Herstellern bekannt gegeben. Eine Umsetzung auf dem Lieferschein und Sicherheitsdatenblatt erfolgte fristgerecht zum 01.01.2021. Wegen der Lieferzeiten für Sackware erfolgt die Umstellung in den nächsten Wochen.
UFI-Codierung für Beton
Da im Beton Zement enthalten ist, gilt die CLP-Verordnung und die harmonisierte Meldung von Produktinformationen an die Giftinformationszentren auch für die Transportbetonbranche.
Auch hier gilt eigentlich die Vorgabe, dass jede Zusammensetzung oder Rezeptur einen UFI-Code ergibt. Dies wäre in Transportbetonwerken mit mehreren hunderten Rezepturen in der Praxis allerdings nicht umsetzbar. Aus diesem Grund hat man für Transportbeton einen Sonderweg mit zwei Standardrezepturen und einer gewissen Spannweite der Zusammensetzung definiert.
Somit gibt es einen UFI-Code für niedrig- und normalfesten Beton (C8/10 bis C50/60 und LC8/9 bis LC55/60) und einen Code für höherfeste Betone (C55/67 bis C100/105 und LC 60/66 bis LC 80/88).
Für Betone, die nicht in diese beiden Kategorien passen, kann der UFI-Code des höherfesten Betons genommen werden.
Bild 1: UFI-Codes für Transportbeton (Quelle BTB)
Auch für Transportbeton gilt, dass zum 01.01.2021 die UFI-Codes auf dem Sicherheitsdatenblatt und dem Lieferschein aufzubringen sind. Der „Bundesverband der Deutschen Transportbetonindustrie e.V.“ (BTB) hat seinen Mitgliedern einen zusätzlichen Service angeboten. Für alle Mitglieder, die ihre aktualisierten Sicherheitsdatenblätter an den BTB senden, übernimmt dieser die Meldung an das „Bundesinstitut für Risikobewertung“ (BfR).
Auf dem Lieferschein werden die UFI-Codes direkt neben den Gefahrenpiktogrammen platziert. Für weitere Informationen bei Lieferungen an Privatkunden hat der BTB auch das Informationsblatt „Sicherer Umgang mit Transportbeton“ aktualisiert.
Fazit
Die Regelungen der CLP-Verordnung, mit den entsprechenden UFI-Codes, wurde den Betroffenen leider erst sehr kurzfristig im November 2020 zur Verfügung gestellt. Trotzdem ist es weitgehend gelungen, die formalen Anforderungen zur eindeutigen Kennzeichnung von Zement und Beton fristgerecht, zum 01.01.2021, umzusetzen. Damit konnte der Wunsch nach einem einheitlichen Meldesystem zur Gesundheitsvorsorge in der EU durch die Baustoffindustrie erfüllt werden.
Bei Fragen stehen Ihnen die Kollegen der Bauberatung gerne zur Verfügung.